Aktuelles

Am Samstag, 28.09.2024 war es nun soweit. Der Zufahrtsweg Nord (Seite zur Lebenshilfe) wurde im Rahmen eines Arbeitseinsatz wieder befahrbar gemacht.

Großen Dank an die Beteiligten.

I. Termine der Arbeitseinsätze

Der nächste Arbeitseinsatz findet am 12.10.2024 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr statt.

Auf eine rege Teilnahme im Sinne der Gemeinschaft freuen wir uns wie immer sehr. Treffpunkt ist wie gewohnt unser Vereinsheim.

II. Geburtstagsfeier unseres Vereins

 

Ein großes Dankeschön an die Organisatoren und zahlreichen Helfer und Unterstützer unseres Sommerfestes anlässlich des 77-jährigen Bestehens unseres Vereins.

Ebenso gilt der Dank den vielen Teilnehmern, die erst durch ihre Anwesenheit das Jubiläum zu einem gelungenen Fest haben werden lassen.

Und getreu dem Motto “Nach dem Fest ist vor dem Fest” werden wir am 07. Dezember 2024 in der Zeit von 15:00 – 20:00 Uhr wieder einen Weihnachtsmarkt durchführen.

III. Wegbegehung

In regelmäßigen Abständen findet durch den erweiterten Vorstand eine Wegbegehung statt. Die nächste Wegbegehung ist im Mai 2025 geplant.

Die Wegbegehung ist die Verpflichtung des Vorstandes aus den Pachtverträgen. Er hat darauf zu achten, dass Satzungen, Verordnungen und das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) eingehalten werden, damit der Status der Gemeinnützigkeit nicht verloren geht. Denn das ist für den Verein lebenswichtig.

Die Pflege des eigenen Gartens sollte an erster Stelle stehen und ist die Pflicht der Anlieger. Sprecht euch bei Unklarheiten auch bitte mit den Nachbarn ab, das fördert die Gemeinschaft.

Schwerpunkte der Wegbegehung

• Ist der Weg vor dem Garten unkrautfrei?
• Hat der Garten eine Nummer?
• Reicht die Anbaufläche aus (ungefähr ein Drittel der
    Gesamtfläche)?
• Keine unerlaubten Gewächse?
• Einhaltung der Bauvorschriften
• Gesamteindruck des Gartens (keine Verunkrautung, kein
    Bauschutt, kein Müll, Zustand der Bäume, usw.)

IV. Cannabis im Kleingarten? – Klare Antwort: NEIN!

  1. Im Gesetz heißt es unmissverständlich, dass der Anbau nur in privaten Wohnungen erlaubt ist. (§ 9 Abs. 1 CanG)
    Das Bundeskleingartengesetz schließt die Nutzung der Gartenlaube als Wohnsitz grundsätzlich aus.

  2. Wer Cannabis zum Eigenbedarf anbaut, muss sicherstellen, dass dritte Personen keinen Zugriff auf die Pflanzen haben. Und das ist in einer Kleingartenanlage unmöglich. Denn eine Kleingartenanlage dient laut Satzung auch als öffentlicher Naherholungsraum und muss zugänglich sein. (§ 10 CanG)

  3. Kleingartenvereine können bei einer Duldung des Anbaus strafrechtlich belangt werden.

V. Regelung Gemeinschaftsstunden

Auf der Mitgliederversammlung am Samstag, 27.04.2024 wurde beschlossen, dass ab dem Gartenjahr 2025 jeder Garten drei Gemeinschaftsstunden im Jahr zu leisten hat.

VI. Aktuelle Bau- und Instandhaltungstätigkeiten

Umstellung der Verteilerkästen in Weg 7 auf digitale Stromzähler.

Instandhaltung der Fassade unseres Anbaus im Wirtschaftshof.

Nachfolgend ein paar Impressionen und herzlichen Dank an die fleißigen Helferinnen und Helfer!

Der Vorstand

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