!!! Mitgliederversammlung !!!
Unsere nächste Mitgliederversammlung findet am Samstag, 26.04.2025 im Hörsaal C der Hochschule Harz in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr statt.
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme.
I. TermineÂ
- 05.04.2025 Wiederinbetriebnahme Trinkwasserversorgung
- 09.05. – 12.05.2025 Bereitstellung Container Grünschnitt
- 16.08.2025 Sommerfest
II. Termine der Arbeitseinsätze
Der nächste Arbeitseinsatz findet am 12.04.25 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr statt.
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme im Sinne der Gemeinschaft. Treffpunkt ist wie gewohnt unser Vereinsheim.
III. Wegbegehung
In regelmäßigen Abständen findet durch den erweiterten Vorstand eine Wegbegehung statt. Die nächste Wegbegehung ist im Mai 2025 geplant.
Die Wegbegehung ist die Verpflichtung des Vorstandes aus den Pachtverträgen. Er hat darauf zu achten, dass Satzungen, Verordnungen und das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) eingehalten werden, damit der Status der Gemeinnützigkeit nicht verloren geht. Denn das ist für den Verein lebenswichtig.
Die Pflege des eigenen Gartens sollte an erster Stelle stehen und ist die Pflicht der Anlieger. Sprecht euch bei Unklarheiten auch bitte mit den Nachbarn ab, das fördert die Gemeinschaft.
Schwerpunkte der Wegbegehung
• Ist der Weg vor dem Garten unkrautfrei?
• Hat der Garten eine Nummer?
• Reicht die Anbaufläche aus (ungefähr ein Drittel der
  Gesamtfläche)?
• Keine unerlaubten Gewächse?
• Einhaltung der Bauvorschriften
• Gesamteindruck des Gartens (keine Verunkrautung, kein
  Bauschutt, kein Müll, Zustand der Bäume, usw.)
IV. Cannabis im Kleingarten? – Klare Antwort: NEIN!
- Im Gesetz heißt es unmissverständlich, dass der Anbau nur in privaten Wohnungen erlaubt ist. (§ 9 Abs. 1 CanG)
Das Bundeskleingartengesetz schließt die Nutzung der Gartenlaube als Wohnsitz grundsätzlich aus. - Wer Cannabis zum Eigenbedarf anbaut, muss sicherstellen, dass dritte Personen keinen Zugriff auf die Pflanzen haben. Und das ist in einer Kleingartenanlage unmöglich. Denn eine Kleingartenanlage dient laut Satzung auch als öffentlicher Naherholungsraum und muss zugänglich sein. (§ 10 CanG)
- Kleingartenvereine können bei einer Duldung des Anbaus strafrechtlich belangt werden.
V. Bau- und Instandhaltungstätigkeiten
Am Samstag, 28.09.2024 war es nun soweit. Der Zufahrtsweg Nord (Seite zur Lebenshilfe) wurde im Rahmen eines Arbeitseinsatz wieder befahrbar gemacht.
Großen Dank an die Beteiligten.
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