Aktuelles

I. Termine der Arbeitseinsätze

Die nächsten Arbeitseinsätze finden an folgenden Terminen in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr statt:

20.04.2024 ; 04.05.2024 und 25.05.2024

Für eine rege Teilnahme im Sinne der Gemeinschaft freuen wir uns wie immer sehr. Treffpunkt ist wie gewohnt unser Vereinsheim.

II. Wasser und Grünschnitt

Das Wasser wird voraussichtlich am 06.04.2024 angestellt.

Zudem werden wieder Container für den Grünschnitt ab dem 05.04.2024  bereitgestellt.

 

III. Mitgliederversammlung

Am 27.04.2024 findet unsere jährliche Mitgliederversammlung statt. Auf dieser werden wir einen neuen Vorstand für die nächsten 5 Jahre wählen.

Zudem ist weiterhin eine Satzungsänderung der §§ 2, 9 und 13 geplant, da unser Verein die fiskalische Gemeinnützigkeit erreichen will. Den Entwurf der geänderten Satzung gibt es hier zum Download.

Hier die drei wichtigsten Themen unserer Mitgliederversammlung im Einzelnen:

1. Wahl eines neuen Vorstands:
 
Vorsitzender           Hagen Skomrock
Finanzen                  Kathrin Funke
Bau                           Holger Talaschus
Energie                    Armin Dörge
Sicherheit               Reiner Wüstenhagen
 
2. Satzungsänderung in folgende Paragraphen:
 
§ 2 Abs. 4:
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigung begünstigt werden. Ausnahmeregelungen zur Entschädigung für besondere Aufwendungen beschließt der Vorstand.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Den Mitgliedern des Vorstandes kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung die Zahlung einer Vergütung in Höhe der Ehrenamtspauschale i.S.d. § 3 Nr. 26 a EStG gewährt werden.
 
§ 9 Abs. 1:
Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
o    dem Vorsitzenden
o    dem Finanzbeauftragten
o    dem Baubeauftragten
o    dem Energiebeauftragten
o    dem Beauftragten für Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.
Der gewählte Vorstand wählt aus seinen Reihen nachträglich den stellvertretenden Vorsitzenden.
Weiterhin können durch den Vorstand Beisitzer berufen werden.
 
§ 13 Abs. 2:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins nach Abgeltung berechtigter Forderungen an die Stadt Wernigerode, die es unmittelbar und ausschließlich für kleingärtnerische Zwecke im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu verwenden hat.
 
3. Regelung zu Gemeinschaftsstunden:
 
Prinzipiell sollte gelten: Wer einen Garten nutzen kann, sollte auch die damit verbundenen Pflichtstunden erbringen.
 
Gemeinschaftsarbeiten („Pflichtstunden“) sind wie alle Gemeinschaftsleistungen für eine Kleingartenanlage unerlässlich. Grundlage dafür ist, dass gemäß § 1 Abs.1 Nr. 2 BKleingG ein Garten erst dadurch zum Kleingarten wird, wenn er in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen zusammengefasst sind. Eine Kleingartenanlage bedarf also gemeinschaftlicher Einrichtungen. Erst die Anlageneigenschaft (und natürlich die klein- gärtnerische Nutzung der Parzellen) ermöglicht, eine Parzelle unter den Schutz des Bundeskleingartengesetzes zu stellen.
 
Das gemeinsame Verrichten von Vereinsaufgaben ist und bleibt eine der wichtigsten Formen des Vereinslebens.
In Verein und Kleingartenanlage gibt es so viele unterschiedliche Aufgaben, dass für jeden die Möglichkeit besteht, der Verpflichtung nachzukommen, z. B. als Standbetreuer beim Gartenfest, beim Streichen einer Gartenbank oder anderen altersgerechten Arbeiten. Man sollte auch bedenken, dass Gemeinschaftsarbeit das Gemeinschaftsleben fördert und viele Gartenfreunde sich ausgegrenzt fühlen, wenn sie nicht mehr dazu herangezogen werden.

IV. Wechsel des Finanzvorstandes

Doris Wüstenhagen ist mit Datum vom 12.03.2024 in ihrer Funktion als Finanzbeauftragte zurückgetreten. Mit Beschluss des Vorstands wurde Kathrin Funke, Garten 134 Weg 5 zum Finanzvorstand bestellt.

In diesem Zusammenhang möchten wir dir, liebe Doris, für deine jahrzehntelange Arbeit im Vorstand und für deine Verdienste und vertrauensvolle Zusammenarbeit herzlich danken.

Auch dir, liebe Kathrin, wünschen wir für die anstehenden Aufgaben viel Erfolg und bedanken uns für dein Engagement im Verein.

V. Geburtstagsfeier unseres Vereins

Unser Verein besteht nun schon beinahe seit 77 Jahren. Dieses Ereignis wollen wir gebührend feiern. Geplant ist der 10.08.2024. Daher bitten wir euch dieses Datum im Kalender vorzumerken. Weitere Infos folgen demnächst.

VI. Wegbegehung

In regelmäßigen Abständen findet durch den erweiterten Vorstand eine Wegbegehung statt.

Die Wegbegehung ist die Verpflichtung des Vorstandes aus den Pachtverträgen. Er hat darauf zu achten, das Satzungen, Verordnungen und das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) eingehalten werden, damit der Status der Gemeinnützigkeit nicht verloren geht. Denn das ist für den Verein lebenswichtig.

Die Pflege des eigenen Gartens sollte an erster Stelle stehen und ist die Pflicht der Anlieger. Sprecht euch bei Unklarheiten auch bitte mit den Nachbarn ab, das fördert die Gemeinschaft.

Schwerpunkte der Wegbegehung

• Ist der Weg vor dem Garten unkrautfrei?
• Hat der Garten eine Nummer?
• Reicht die Anbaufläche aus (ungefähr ein Drittel der
    Gesamtfläche)?
• Keine unerlaubten Gewächse?
• Einhaltung der Bauvorschriften
• Gesamteindruck des Gartens (keine Verunkrautung, kein
    Bauschutt, kein Müll, Zustand der Bäume, usw.)

VII. Weihnachtsmarkt

Am Samstag, den 09.12.2023, veranstaltete der Kleingartenverein Harzblick e. V. auf dem Wirtschaftshof beim Vereinsheim wieder einen kleinen Weihnachtsmarkt.

Nachfolgend ein paar Impressionen und herzlichen Dank an die fleißigen Helferinnen und Helfer!

Der Vorstand

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