Aktuelles

I. Termine 

  • 16.08.2025 Sommerfest
  • 24.10. – 27.10.2025 geplante Bereitstellung Container Grünschnitt
  • 25.10.2025 Außerbetriebnahme Trinkwasserversorgung

II. Termine der Arbeitseinsätze

Die nächsten Arbeitseinsätze finden an folgenden Samstagen jeweils in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr statt:
  • 14.06.2025
  • 28.06.2025
  • 19.07.2025
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme im Sinne der Gemeinschaft. Treffpunkt ist wie gewohnt unser Vereinsheim.

III. Wegbegehung

In regelmäßigen Abständen findet durch den erweiterten Vorstand eine Wegbegehung statt. Die nächste Wegbegehung ist am 05. Juli 2025 geplant. Die Wegbegehung ist die Verpflichtung des Vorstandes aus den Pachtverträgen. Er hat darauf zu achten, dass Satzungen, Verordnungen und das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) eingehalten werden, damit der Status der Gemeinnützigkeit nicht verloren geht. Denn das ist für den Verein lebenswichtig. Die Pflege des eigenen Gartens sollte an erster Stelle stehen und ist die Pflicht der Anlieger. Sprecht euch bei Unklarheiten auch bitte mit den Nachbarn ab, das fördert die Gemeinschaft. Schwerpunkte der Wegbegehung • Ist der Weg vor dem Garten unkrautfrei? Keine überstehende Hecke? • Hat der Garten eine Nummer? • Reicht die Anbaufläche aus (ungefähr ein Drittel der Gesamtfläche)? • Keine unerlaubten Gewächse? • Einhaltung der Bauvorschriften • Gesamteindruck des Gartens (keine Verunkrautung, keinBauschutt, kein Müll, Zustand der Bäume, usw.)

IV. Cannabis im Kleingarten? – Klare Antwort: NEIN!

  1. Im Gesetz heißt es unmissverständlich, dass der Anbau nur in privaten Wohnungen erlaubt ist. (§ 9 Abs. 1 CanG) Das Bundeskleingartengesetz schließt die Nutzung der Gartenlaube als Wohnsitz grundsätzlich aus.
  2. Wer Cannabis zum Eigenbedarf anbaut, muss sicherstellen, dass dritte Personen keinen Zugriff auf die Pflanzen haben. Und das ist in einer Kleingartenanlage unmöglich. Denn eine Kleingartenanlage dient laut Satzung auch als öffentlicher Naherholungsraum und muss zugänglich sein. (§ 10 CanG)
  3. Kleingartenvereine können bei einer Duldung des Anbaus strafrechtlich belangt werden.

V. Bau- und Instandhaltungstätigkeiten

Am Samstag, 28.09.2024 war es nun soweit. Der Zufahrtsweg Nord (Seite zur Lebenshilfe) wurde im Rahmen eines Arbeitseinsatz wieder befahrbar gemacht. Großen Dank an die Beteiligten.